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Testpflicht

Gemäß der Corona-Schutzverordnungen der Länder wird bzw. kann der Nachweis eines negativen Corona-Tests für Ihren Friseurbesuch verpflichtend sein. Aktuell wird jedoch die Testpflicht individuell aufgehoben. Bitte informieren Sie sich daher direkt in Ihrem Salon, ob aktuell eine Testpflicht besteht: www.ryf.de/salonfinder

Sofern ein Corona-Test erforderlich ist, können Sie diesen, so lange der Vorrat reicht, auch in unseren Salons für 2,49 € erwerben. Im Rahmen eines bestimmten Bedienungsumfangs werden wir die Kosten für unseren Corona-Selbsttest verrechnen, sodass dieser dann für Sie kostenfrei ist! Unsere Mitarbeiter geben Ihnen hierzu gerne Auskunft. Die Testung mittels unseres Selbsttests vor Ort sollten Sie bitte zeitlich einplanen und mind. 20 Minuten vor Ihrem vereinbarten Termin im Salon sein.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie im Falle einer Testpflicht in den betroffenen Bundesländern/Landkreisen in unseren Salons ohne ein nachweislich negatives Testergebnis nicht bedienen dürfen. Daher ist es wichtig, dass Sie das geforderte negative Testergebnis beim Besuch in unserem Salon dokumentieren können (Name, Datum, Uhrzeit etc.).

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Baden Württemberg

Bitte informieren Sie sich direkt in unserem Salon, ob aktuell eine Testpflicht besteht. Ihren Salon finden Sie unter: www.ryf.de/salonfinder

Im Falle einer Testpflicht sind folgende Nachweise sind zulässig:

Schnelltest (aus Testzentrum od. Arztpraxis)
Selbsttest, den Sie vor Ort im Salon machen
Impfnachweis

Bei Betreten des Salons möchten wir Sie bitten, den Nachweis der Testung oder der Impfdokumentation zu erbringen (in Papierform oder digital).
Sie können auch einen zertifizierten Corona-Selbsttest im Salon erwerben (2,49 €). Dieser muss zwingend zum Zeitpunkt Ihres Besuches außerhalb des Salons durchgeführt werden. Das Selbsttestergebnis muss im Anschluss vorgelegt und für die Dauer des Friseurbesuchs, für den Fall einer behördlichen Kontrolle, von Ihnen mitgeführt werden.

Hinweis für die Definition geimpfter Personen:  Als geimpfte Personen […] gelten Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation im Sinne des § 22 Absatz 1 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorweisen können.

Bayern

Bitte informieren Sie sich direkt in unserem Salon, ob aktuell eine Testpflicht besteht. Ihren Salon finden Sie unter: www.ryf.de/salonfinder.

Berlin

Bitte informieren Sie sich direkt in unserem Salon, ob aktuell eine Testpflicht besteht. Ihren Salon finden Sie unter: www.ryf.de/salonfinder.

Im Falle einer Testpflicht sind folgende Nachweise zulässig:

PCR-Tests, max. 48 Stunden alt
Schnelltest (aus Testzentrum od. Arztpraxis) tagesaktuell
Selbsttest, den Sie vor Ort im Salon machen

Bei Betreten des Salons möchten wir Sie bitten, den Nachweis der Testung zu erbringen (in Papierform oder digital). Sie können auch einen zertifizierten Corona-Selbsttest im Salon erwerben (2,49 €). Dieser muss zwingend zum Zeitpunkt Ihres Besuches außerhalb des Salons durchgeführt werden. Das Selbsttestergebnis muss im Anschluss vorgelegt und für die Dauer des Friseurbesuchs, für den Fall einer behördlichen Kontrolle, von Ihnen mitgeführt werden.

Brandenburg

Bitte informieren Sie sich direkt in unserem Salon, ob aktuell eine Testpflicht besteht. Ihren Salon finden Sie unter: www.ryf.de/salonfinder.

Bremen

Bitte informieren Sie sich direkt in unserem Salon, ob aktuell eine Testpflicht besteht. Ihren Salon finden Sie unter: www.ryf.de/salonfinder.

Hamburg

Bitte informieren Sie sich direkt in unserem Salon, ob aktuell eine Testpflicht besteht. Ihren Salon finden Sie unter: www.ryf.de/salonfinder.

Im Falle einer Testpflicht, sind folgende Nachweise zulässig:

PCR-Tests, max. 48 Stunden alt
Schnelltest (aus Testzentrum od. Arztpraxis) max. 12 Stunden alt
Selbsttest, den Sie vor Ort im Salon machen

Bei Betreten des Salons möchten wir Sie bitten, den Nachweis der Testung zu erbringen (in Papierform oder digital). Sie können auch einen zertifizierten Corona-Selbsttest im Salon erwerben (2,49 €). Dieser muss zwingend zum Zeitpunkt Ihres Besuches außerhalb des Salons durchgeführt werden. Das Selbsttestergebnis muss im Anschluss vorgelegt und für die Dauer des Friseurbesuchs, für den Fall einer behördlichen Kontrolle, von Ihnen mitgeführt werden.

Die Stadt Hamburg verfügt über ein großes Netzwerk an Testzentren. Eine aktuelle Übersicht der Testzentren finden Sie unter https://www.hamburg.de/corona-schnelltest/

Hessen

Bitte informieren Sie sich direkt in unserem Salon, ob aktuell eine Testpflicht besteht. Ihren Salon finden Sie unter: www.ryf.de/salonfinder.

Mecklenburg-Vorpommern

Bitte informieren Sie sich direkt in unserem Salon, ob aktuell eine Testpflicht besteht. Ihren Salon finden Sie unter: www.ryf.de/salonfinder.

Im Falle einer Testpflicht sind folgende Nachweise zulässig:

PCR-Tests, max. 48 Stunden alt
Schnelltest (aus Testzentrum od. Arztpraxis) tagesaktuell
Selbsttest, den Sie vor Ort im Salon machen

Bei Betreten des Salons möchten wir Sie bitten, den Nachweis der Testung zu erbringen (in Papierform oder digital). Sie können auch einen zertifizierten Corona-Selbsttest im Salon erwerben (2,49 €). Dieser muss zwingend zum Zeitpunkt Ihres Besuches außerhalb des Salons durchgeführt werden. Das Selbsttestergebnis muss im Anschluss vorgelegt und für die Dauer des Friseurbesuchs, für den Fall einer behördlichen Kontrolle, von Ihnen mitgeführt werden.

Niedersachsen

Bitte informieren Sie sich direkt in unserem Salon, ob aktuell eine Testpflicht besteht. Ihren Salon finden Sie unter: www.ryf.de/salonfinder.

Nordrhein Westfalen

Bitte informieren Sie sich direkt in unserem Salon, ob aktuell eine Testpflicht besteht. Ihren Salon finden Sie unter: www.ryf.de/salonfinder.

Rheinland Pfalz

Bitte informieren Sie sich direkt in unserem Salon, ob aktuell eine Testpflicht besteht. Ihren Salon finden Sie unter: www.ryf.de/salonfinder.

Saarland

Bitte informieren Sie sich direkt in unserem Salon, ob aktuell eine Testpflicht besteht. Ihren Salon finden Sie unter: www.ryf.de/salonfinder.

Sachsen

Bitte informieren Sie sich direkt in unserem Salon, ob aktuell eine Testpflicht besteht. Ihren Salon finden Sie unter: www.ryf.de/salonfinder.

Im Falle einer Testpflicht sind folgende Nachweise zulässig:

PCR-Tests, max. 48 Stunden alt
Schnelltest (aus Testzentrum od. Arztpraxis) tagesaktuell
Selbsttest, den Sie vor Ort im Salon machen

Bei Betreten des Salons möchten wir Sie bitten, den Nachweis der Testung zu erbringen (in Papierform oder digital). Sie können auch einen zertifizierten Corona-Selbsttest im Salon erwerben (2,49 €). Dieser muss zwingend zum Zeitpunkt Ihres Besuches außerhalb des Salons durchgeführt werden. Das Selbsttestergebnis muss im Anschluss vorgelegt und für die Dauer des Friseurbesuchs, für den Fall einer behördlichen Kontrolle, von Ihnen mitgeführt werden.

Sachsen-Anhalt

Bitte informieren Sie sich direkt in unserem Salon, ob aktuell eine Testpflicht besteht. Ihren Salon finden Sie unter: www.ryf.de/salonfinder.

Schleswig Holstein

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Thüringen

Bitte informieren Sie sich direkt in unserem Salon, ob aktuell eine Testpflicht besteht. Ihren Salon finden Sie unter: www.ryf.de/salonfinder.

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